Entgelttabelle TVöD- P
Quelle: Öffentlicher-Dienst.Info
Gehaltserhöhung im TVöD-P
Für alle Mitarbeitenden mit einem TVöD-P Arbeitsvertrag gibt es regelmäßig zwei Formen der Gehaltserhöhung: Tarifliche Erhöhung und Stufenaufstiege.
Tarifliche Erhöhungen:
In Tarifverhandlungen werden regelmäßig Erhöhungen vereinbart. Diese gelten automatisch dann auch für alle TVöD-P Mitarbeitenden in der Sonnenberg Klinik.
Stufenaufstiege:
Mit der Betriebszugehörigkeit steigen Sie automatisch in den Stufen der Entgelttabelle auf. Nach zwei bzw. drei Jahren in Stufe 2 steigen Sie in die Stufe 3 auf. Nach drei weiteren Jahren dann auf Stufe 4. Nach vier Jahren kommen Sie in Stufe 5 und nach weiteren fünf Jahren in Stufe 6.
Jahressonderzahlung
Alle Mitarbeitenden, die nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA/TVöD-P) beschäftigt sind bzw. vergütet werden, erhalten eine sogenannte Jahressonderzahlung – quasi eine Kombination aus Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Die Höhe der Jahressonderzahlung richtet sich dabei nach dem Tabellenentgelt der jeweiligen Entgeltgruppe und der Beschäftigungsdauer (Anzahl der Monate im laufenden Kalenderjahr). Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) beträgt ab dem Jahr 2026 einheitlich 85% über alle Entgeltgruppen und -stufen hinweg.
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD). Als Bemessungszeitraum wird das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Der Bemessungssatz ist die Entgeltgruppe zum 1. September.
Ausnahme: bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zum 1. Oktober oder später beginnt, tritt an Stelle des o.g. Bemessungszeitraums der erste volle Beschäftigungsmonat.
Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.
Zulagen
Pflegefachkräfte, die in der Entgeltgruppe P7 eingruppiert sind, erhalten zusätzlich die Sonnenberg Zulage in Höhe der Differenz zur Entgeltgruppe P8 der jeweiligen Stufe.